Impressum


Praxisinhaber:
Dipl.-Psych. Fahri Azbay
Bismarckstr.1-3
50672 Köln 
Mobil: 0176-36374060

Steuernummer:  215/5005/5582

Psychologische Praxis Azbay 
Fahri Azbay, Diplom-Psychologe, Psychotherapie (HPG)

Telefon: 0176-36374060
E-Mail: [email protected]


Gesetzliche Bezeichnung des Berufes:

Diplom Psychologe Universität zu Köln
Psychotherapie (Heilpraktiker für Psychotherapie)
Verliehen in Deutschland Gesundheitsamt Stadt München


Zuständige Aufsichtsbehörde:

Gesundheitsamt Köln
Neumarkt 15-21
50667 Köln
Telefon 0221-221-33500 
E-Mail: [email protected] 

Amtsleitung: Dr. med. Johannes Nießen 







Bezeichnung der Berufsordnung:

 1. Berufsbezeichnung, Titelführung und Ausbildungsgänge (1) Berufsbezeichnung Die Bezeichnung Psychologin oder Psychologe kann von Personen geführt werden, die über ein abgeschlossenes, mindestens vierjähriges Hauptfachstudium der Psychologie mit mindestens 240 Punkten (à 30 Stunden Workload) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) in Psychologie verfügen. Von den 240 Punkten müssen mindestens 210 Punkte • in psychologischen Grundlagen-, Methoden- und Anwendungsfächern, • in Praktika (15–30 Punkte) • und durch eine wissenschaftliche Abschlussarbeit mit psychologischer Fragestellung erworben worden sein. Psychologinnen oder Psychologen dürfen sich somit Personen nennen, die das Hauptfachstudium der Psychologie mit einem Diplom oder mit einem grundständigen Bachelor und einem konsekutiven Master abgeschlossen haben. (Definition in Anlehnung an die von BDP und DGPs gemeinsam erstellten berufsethischen Richtlinien der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen, 2016; https://www.bdp-verband.de/bdp/verband/ethik.shtml) (2) Diplom Bis 2008 wurde das Hauptfachstudium Psychologie in Deutschland im Rahmen eines Diplomstudiengangs absolviert. Er umfasste mindestens zehn Semester – in der Praxis oft mehr – führte über das Vordiplom als Zwischenprüfung zum Diplom als Abschluss und schloss Praktika ein. Seit 2008 werden keine Diplomstudiengänge mehr angeboten, begonnene wurden aber zu Ende geführt. Nur Absolventinnen und Absolventen, die das Hauptfachstudium der Psychologie mit einem Diplom abgeschlossen haben, dürfen sich als Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe bzw. Dipl.-Psych. bezeichnen 
 
Psychotherapie (Heilpraktiker für Psychotherapie)
 

§ 1 Berufsaufgaben

  1. (Aufgabe der Freien Psychotherapeuten (FP) und Heilpraktiker für Psychotherapie (HP für PT) ist es, durch geeignete Maßnahmen dazu beizutragen, die seelische Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu erhalten oder wiederherzustellen und psychisches Leiden bei ihren Patienten zu lindern bzw. diese zu befähigen, ihre Selbstheilungskräfte zu aktivieren.
  2. Die FP und HP für PT sind in ihrer Berufsausübung frei. Sie erfüllen ihre Aufgabe nach bestem Gewissen sowie nach den gesammelten Erfahrungen und Erkenntnissen aller auf dem Gebiet der Psychologie und Psychotherapie Tätigen. Ihre Aufgabe umfasst die Diagnostik und Indikationsstellung sowie die Durchführung von therapeutischen und präventiven Maßnahmen.